** Zum 31.12.2019 ist eine Änderung an der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt und eine sogenannte Fahrerprobung durchlaufen wurde, darf man nun auch mit dem Auto-Führerschein (Klasse B196) Zweiräder mit 125 ccm fahren. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Führerscheinstelle.

Wir können keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Daher wird jede Haftung insoweit ausgeschlossen. Welches Fahrzeug Sie mit Ihrem Führerschein fahren dürfen, erfahren Sie durch Ihre zuständige Führerscheinstelle.

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